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   BGH, 08.02.2023 - 2 ARs 486/22, 2 AR 284/22   

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https://dejure.org/2023,3118
BGH, 08.02.2023 - 2 ARs 486/22, 2 AR 284/22 (https://dejure.org/2023,3118)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2023 - 2 ARs 486/22, 2 AR 284/22 (https://dejure.org/2023,3118)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2023 - 2 ARs 486/22, 2 AR 284/22 (https://dejure.org/2023,3118)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 14 StPO; § 462a StPO; § 454 StPO
    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer: Befasstsein mit einer Sache, Reststrafenaussetzung, Verlegung des Verurteilten, Zwei-Drittel-Termin)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 572
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.03.2022 - 2 ARs 381/21

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Entscheidung

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 2 ARs 486/22
    Bei Entscheidungen, die von Amts wegen ergehen, ist das Gericht im Sinne von § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO bereits "mit der Sache befasst", wenn Tatsachen aktenkundig werden, die eine solche Entscheidung rechtfertigen können, unabhängig davon, ob sich die Verfahrensakten zu diesem Zeitpunkt bei der (zuständigen) Strafvollstreckungskammer befinden (vgl. Senat, Beschluss vom 1. März 2022 - 2 ARs 381/21 - mwN).
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